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Private Steuererklärung

Private Steuererklärung

Einkommensteuererklärung für die 6 Einkunftsarten:

  • aus Gewerbebetrieb
  • aus selbstständiger Tätigkeit
  • aus nichtselbstständiger Tätigkeit
  • aus Kapitalvermögen
  • aus Vermietung und Verpachtung
  • aus sonstigen Einkünften (z. B. Renteneinkünfte)


Prüfung der Steuerbescheide

Viele der veranlagten Steuerbescheide entsprechen nicht den eingereichten Steuererklärungen, daher ist die Prüfung der eingehenden Steuerbescheide sowie ggf. die Vertretung vor den Finanzbehörden ein unerlässlicher Teil unserer Dienstleistung.


Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Sofern die veranlagten Steuerbescheide nicht den erstellten Steuererklärungen entsprechen, prüfen wir die Erfolgsaussicht eines Einspruchs gegenüber der Finanzbehörde, um Ihr Recht geltend zu machen.

Sollte der Einspruch seitens der Behörde abgelehnt werden, ist zu überlegen, ob ein Gerichtsverfahren zu dem gewünschten Ergebnis führen könnte.